Anbieter dieser Internetseite ist:
Inh.: M.Eng (Bauingenieur) Huynh, Minh Hoang
Lübecker Str. 5
50858 Köln
Telefon: 017635742640
E-Mail: info@mioseg.de
Aufsichtsbehörde:
Stadt Köln
USt - IdNr .: DE357674467
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Bitte lesen Sie vor der Auftragserteilung sorgfältig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten alle Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, die ein solcher Auftrag mit sich bringt.
1. Unsere Leistungen sind ausschließlich an die in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen gebunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse und Vereinbarungen. Wir lehnen die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ab. Sie werden uns auch dann nicht binden, wenn wir nicht erneut beim Abschluss des Vertrags widersprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens ab Beginn der Ausführung unserer Leistungen als akzeptiert. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen müssen ebenfalls schriftlich von uns bestätigt werden, um wirksam zu sein.
2. Bohrpunkte und Sägepositionen. Der Auftraggeber ist für die Einmessung der Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser und der Lage der Sägeschnitte verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben und auch für die Statik. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.
3. Bereitstellung von Wasser und Strom. Der Auftraggeber muss Wasser und Strom in einer Entfernung von maximal 60 m von der Arbeitsstelle für uns kostenlos zur Verfügung stellen. Gerüste müssen in der erforderlichen Menge und Größe für die Dauer der Arbeiten nach den Vorschriften der BBG bereitgestellt werden. Die folgenden technischen Daten sind entsprechend dem Auftrag sicherzustellen:Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)Strom bei Bohrarbeiten: 220 | 380 V 16 AmpereStrom bei Säge- und Schneidarbeiten: 380 V 35 Ampere.
3.1. Für jeden Sägeschnitt und jedes Bohrloch wird eine Schnittfläche von bis zu 2 cm² in Eisen nicht berechnet. Für jeden weiteren cm² werden 1.40 € berechnet.
4. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten können nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung erfolgen. Andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Richtsätze berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechungen von Umbauten und Rüstungen sowie das Nichtbeachten von Unfallvorschriften durch den Auftraggeber. Wenn wir aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber verantwortet, nicht mit der Arbeit beginnen können, werden ebenfalls die aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn Wartezeiten durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen von Bohrpunkten und Sägeschnitten oder durch falsche Angaben zu Bohrlochdurchmessern entstehen.
5. Alle Angebote und Preise beruhen darauf, dass unsere Fahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Wenn dies im Einzelfall nicht erlaubt ist oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
6. Der Auftraggeber muss auf seine Kosten rechtzeitig alle erforderlichen Sondergenehmigungen einholen, damit wir die Dienstleistungen durchführen können.
7. Geräte oder Werkzeuge, die durch chemische, thermische oder radioaktive Einwirkungen ganz oder teilweise unbrauchbar geworden sind, müssen vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt werden. Durch Zeitmiete können sie bis zur Wiederherstellung abgegolten werden.
8. Eine Gewährleistung und Sicherheitsleistung, die über die Dauer der Abnahme hinausgeht, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Wir können in keinem Fall für Wasserschäden haften, auch wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung anbietet.
Dieser Passus ist unveränderbar und kann durch keine anderen Bedingungen oder Zusagen aufgehoben werden. Mängelrügen müssen vom Auftraggeber unverzüglich entweder während der Auftragsausführung oder spätestens bis zur Unterzeichnung des Lieferscheins gemacht werden. Sie berechtigen aber nicht dazu, fällige Rechnungsbeträge zurückzuhalten. Wenn wir Beanstandungen als berechtigt anerkennen, werden wir nach unserer Wahl entweder verbessern oder dem Auftraggeber eine angemessene Gutschrift leisten.
10. Wir bemühen uns, Termine einzuhalten, sie gelten jedoch immer nur als ungefähr. Höhere Gewalt oder Schäden an Maschinen und Ausrüstungen während der Arbeit berechtigen uns, den Auftrag vorübergehend zu unterbrechen, ohne dass der Auftraggeber Ansprüche geltend machen kann. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zu höherer Gewalt gehören Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und andere Umstände, die die Ausführung unserer Leistungen erheblich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Feuer, Mangel an Rohmaterial, Behinderung von Verkehrswegen usw. Der Auftraggeber kann von uns verlangen, dass wir erklären, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung erbringen wollen. Wenn wir uns nicht erklären, kann der Auftraggeber zurücktreten.
11. Wenn sich bei Beginn der Arbeiten herausstellt, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. Wenn ein Auftrag über einen längeren Zeitraum läuft, gilt Folgendes: Für einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen, wenn der Lohn-Tarifvertrag erhöht wird.
12. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten oder zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Wenn Arbeiten über einen längeren Zeitraum dauern, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu stellen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle unsere Forderungen sind sofort fällig. Wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen.
13. Wenn einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang wirksam.
Bitte lesen Sie vor der Auftragserteilung sorgfältig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten alle Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, die ein solcher Auftrag mit sich bringt.
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Eventuellen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Der Vertrag wird durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und den Kunden zustande. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass sich in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vor Beginn unserer Tätigkeit sichergestellt werden. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
3. Unser Unternehmen führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen.
4. Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Kunde versichert dem Auftragnehmer durch Unterzeichnung des Vertrags, dass er Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung oder Entsorgung der Gegenstände hat. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
5. Der Auftragnehmer hat das Recht, Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
6. Verzögerungen bei der Leistungserbringung. Im Falle von Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind und die trotz größter Sorgfalt unseres Unternehmens nicht verhindert werden können (z.B. Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle von nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz vorheriger Absicherung), hat der Auftragnehmer keine Schuld. Diese Ereignisse berechtigen unseren Betrieb, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
7. Die Preise richten sich nach Größe und Aufwand und werden in Euro angegeben. Festpreise und Rabatte müssen gesondert vereinbart werden. Alle Preise beinhalten die geltende Mehrwertsteuer, die anfallenden Entsorgungskosten und gelten ausschließlich zum im Vertrag festgelegten Preis oder den tatsächlichen Entsorgungskosten.
8. Die Preise richten sich nach Größe und Aufwand und werden in Euro angegeben. Festpreise und Rabatte müssen gesondert vereinbart werden. Alle Preise beinhalten die geltende Mehrwertsteuer, die anfallenden Entsorgungskosten und gelten ausschließlich zum im Vertrag festgelegten Preis oder den tatsächlichen Entsorgungskosten.
9. Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 640 BGB finden Anwendung.
10. Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Abschluss der Arbeiten in vollem Umfang in BAR fällig. Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Form und einer festgelegten Vereinbarung im Vertrag. Auch für Unternehmer gilt die Barzahlungspflicht für Erstaufträge uneingeschränkt. Unternehmer können jedoch auf das Geschäftskonto unseres Unternehmens überweisen, sofern die Überweisung ohne Verzögerung am gleichen Tag angewiesen wird. Die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen durch Zahlungseinbehalt ist nicht zulässig.
11. Nach erfolgter Auftragserteilung kann der Kunde den Auftrag nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens kündigen. Wenn der Kunde den Auftrag ordentlich kündigt – später als bis zum 3. Werktag vor dem vereinbarten Termin – werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kunde den Auftrag früher als bis zum 3. Werktag vor dem vereinbarten Termin, berechnet unser Unternehmen dem Kunden eine Pauschale i.H.v. 10% (mindestens jedoch 50,00€) des vereinbarten Preises. Auch hier bleibt es dem Kunden überlassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Der Dienstleister garantiert eine gründliche und ordentliche Durchführung der Entrümpelung und Entsorgung. Sollten dennoch Mängel oder Beanstandungen festgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu melden. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
13. Eine Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen Einbauten, insbesondere für die Wände, Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und andere Schäden jeglicher Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Alle Gegenstände werden entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein übergeben.
14. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht Köln.
15. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt
Bitte lesen Sie vor der Auftragserteilung sorgfältig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten alle Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, die ein solcher Auftrag mit sich bringt.
1. Durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Leistungen werden die Bedingungen des Auftragnehmers anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, werden für den Auftragnehmer weder vollständig noch teilweise verbindlich, auch dann nicht, wenn sie nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Unsere Angebote sind nur innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten gültig.
2. Die Leistungen werden gemäß den im Angebot oder Auftrag vereinbarten Bedingungen erbracht. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags gelten nur dann als gültig, wenn sie schriftlich festgelegt werden, im Ausnahmefall auch mündlich.
3. Abnahme der Leistungen Die Abnahme des Werkes erfolgt gemäß den geltenden Gesetzen. Die abgeschlossenen Arbeiten müssen unverzüglich nach Fertigstellung abgenommen werden. Die Abnahme muss schriftlich erfolgen.
4. Die bei der Abrechnung zugrunde gelegten Maße werden gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks ermittelt, die unter https://www.tektorum.de/attachments/planung-baurecht/2142d1487020928-bauendreinigung-richtlinien-gebaeudereinigung.pdf abrufbar sind. Falls der Auftraggeber der Ermittlung der Maße innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung nicht widerspricht, gelten die Maße als akzeptiert.
5. Preise Die im Angebot angegebenen Preise beziehen sich auf die tariflichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gelten. Bei Änderungen dieser Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
6. Es werden keine Sicherheitsbeträge einbehalten.
7. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der entstandene Schaden ist vom Auftraggeber nachzuweisen.
Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer auch für die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für alle anderen Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
8. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt Brutto zahlbar. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.
9. Die Kündigung von kontinuierlichen oder turnusmäßigen Reinigungsarbeiten ist nur mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Quartalsende möglich.
10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, die ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und sie Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
11. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (§26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.
12. Die Weitergabe (komplett oder in Auszügen) unserer Geschäftsunterlagen, wie Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Firma Mioseg (Inh. Huynh, Minh Hoang). Das Zuwiderhandeln wird mit dem Fünffachen des weitergereichten Betrags, mindestens jedoch mit 4.000,00 Euro, geahndet.
13. Das Abwerben von Personal ist grundsätzlich weder direkt noch indirekt erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist eine Abstandssumme in fünffacher Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens des abgeworbenen Mitarbeiters an die Firma Mioseg. Weitere Rechtsansprüche bleiben hiervon unberührt.
14. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht Köln.
15. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.